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© Lukas Schaller
Im zweiten Teil unserer Info-Serie über klimaaktiv Gebäude nehmen wir die klimaaktiv-Deklaration unter die Lupe. In unserem FAQ behandeln wir neben Transparenz und Kosten der klimaaktiv Gebäudebewertung auch die Abgrenzung zu anderen österreichischen Gebäudebewertungssystemen.
Der erste Teil der Serie behandelt die zehn wichtigsten Fakten zum klimaaktiv Gebäudestandard
klimaaktiv ist ein nicht-kommerzielles System für hohe Planungs- und Umsetzungsqualitäten mit Fokus Energieeffizienz und Dekarbonisierung im Gebäudesektor. Die klimaaktiv-Kriterien sind dabei für alle klar und transparent definiert. Der Bund stellt mit dem klimaaktiv Gebäudestandard ein öffentlich zugängliches und nutzbares Qualitätssystem für die gesamte Immobilienbranche zur breiten und leichten Anwendung zur Verfügung.
Wie stellt klimaaktiv sicher, dass transparent gearbeitet wird?
Das Besondere der klimaaktiv-Deklaration im Vergleich mit anderen Gebäudeauszeichnungssystemen ist ihre Transparenz: Auf der Online-Deklarationsplattform von klimaaktiv müssen detailliert alle Nachweise zur Erfüllung der Muss-Kriterien hinterlegt werden, die anschließend dort geprüft werden. Das Ergebnis der Deklaration jedes Gebäudes wird auf www.klimaaktiv-gebaut.at und auf www.klimaaktiv.at veröffentlicht. Das ist ein Höchstmaß an Transparenz und gewährleistet jederzeitige Nachvollziehbarkeit.
Hier finden Sie weitere Informationen zum klimaaktiv Gebäudestandard und zur Deklaration
Warum wird das klimaaktiv-System für Förderungen herangezogen?
Fördersysteme brauchen klare Vergabekriterien. Die klimaaktiv-Anforderungen sind klar definiert und transparent und werden deshalb für den Nachweis für Förderungen – insbesondere jene mit dem Schwerpunkt Energieeffizienz und Dekarbonisierung – gerne herangezogen. Anhand von offengelegten Muss-Kriterien UND klar kommunizierten, gängigen Grenzwerten (z. B. Heizwärmebedarf) wird sichergestellt, dass eine definierte Qualität eingehalten wird. Die Muss-Kriterien sind anhand einer Checkliste, die offen zugänglich ist, dargestellt und daher leicht zu überprüfen. Speziell für die Vergabe von Förderungen ist diese Transparenz erforderlich und bei klimaaktiv gegeben. Förderstellen können auf diese Weise die Qualität eines Gebäudes einfach feststellen.
Kann man klimaaktiv-Deklarationen mit anderen Gebäudebewertungssystemen, wie beispielsweise einem ÖGNI-Gutachten, als gleichwertig für die Gewährung von Förderungen ansehen?
Ein Gutachten von ÖGNI (oder anderen Rechtsträgern) kann aus unserer Sicht nur dann als gleichwertig anerkannt werden, wenn alle geforderten Nachweise laut klimaaktiv Bronze-Standard (Muss-Kriterien) vorgelegt werden. D. h. es muss eine Offenlegung der Nachweise und der erreichten Qualitäten erfolgen. Eine Listung und Bestätigung als klimaaktiv Gebäude (Urkunde, Plakette und klimaaktiv Logo) kann nur dann erfolgen, wenn:
- alle geforderten Nachweise laut klimaaktiv-Gebäudestandard vorgelegt werden,
- diese Nachweise zur Konformitätsprüfung im Prüfsystem von klimaaktiv beigestellt werden,
- durch die klimaaktiv-Gebäudeprüfung die Konformität bestätigt wird und
- nach erfolgreicher Prüfung dieses Gebäude von klimaaktiv gelistet wird.
Der einfachste Weg dazu ist aus unserer Sicht die Deklaration auf der klimaaktiv-Plattform: Diesen Weg beschreiten auch zahlreiche ÖGNI-Auditor:innen oder deren Bauherren.
Was kostet die klimaaktiv-Deklaration?
Das klimaaktiv-System verlangt keine Gebühren für die Deklaration und stellt die Deklaration als offenes System für alle Nutzer:innen zur breiten Anwendung zur Verfügung – unabhängig davon, ob ÖGNI-Auditor:in, technisches Büro, Bauträger oder Planungsbüro. Damit entsteht kein zusätzlicher Mehraufwand für Bauherren und Immobilienbetreiber. Ein externes Gutachten, das prüft, ob ein Gebäude den klimaaktiv Muss-Kriterien (Bronze) entspricht, kann zusätzlich beauftragt werden, wird aber nicht für eine erfolgreich abgeschlossene Deklaration und Auszeichnung des Gebäudes durch klimaaktiv verlangt.
Wer reicht zur klimaaktiv-Gebäudedeklaration ein?
Bislang wurden mehr als 1.900 Gebäude jeglicher Größe und Nutzungsform von professionellen Bauträgern, Unternehmen der Immobilienwirtschaft, von Bauabteilungen der öffentlichen Hand, Architektur- und Planungsbüros und technischen Büros zur klimaaktiv-Gebäudebewertung eingereicht. Der Anteil an Ein- und Zweifamilienhäusern lag in den letzten vier Jahren bei 3,5 Prozent. Auch bei diesen wurden von ihren Eigentümer:innen befugte und qualifizierte Unternehmen (ZT-Büros der Architektur, Bauphysik, Gebäudetechnik etc.) für die Nachweiserstellung beigezogen. Viele der bei klimaaktiv mit der Nachweiserbringung befassten Unternehmen sind auch als ÖGNI-Auditor:innen gelistet.
Müssen die einzelnen Nachweise für die klimaaktiv-Deklaration extra erstellt werden?
Die für die Deklaration erforderlichen Nachweise liegen ja vielfach bereits aufgrund vorangegangener Nachweispflichten vor und müssen daher nicht nochmals erstellt werden (z. B. Energieausweis, Luftdichtheitsmessungen, VOC-Messungen, Bestätigungen von HKLS-Planer:innen, Produktnachweise von Herstellern). Die Nachweise müssen auf der Deklarations-Plattform von klimaaktiv hochgeladen werden. Fachexpert:innen aus dem klimaaktiv Team prüfen die Nachweise auf Plausibilität.
Bei einem ÖGNI-Gutachten haftet die ÖGNI. Wer haftet bei einer klimaaktiv-Deklaration?
klimaaktiv fordert für die Deklaration auf der Plattform detaillierte Nachweise, die hochgeladen werden müssen – zum Beispiel Energieausweise, Luftdichtheitsmessungen, VOC-Messungen, Bestätigungen von HKLS-Planer:innen, Produktnachweise von Herstellern, Nachweise zur Sommertauglichkeit, Standortqualität und vieles mehr.
Diese Nachweise werden ausschließlich von befugten und zertifizierten Stellen erbracht. Die jeweiligen Aussteller haften für die Richtigkeit der Nachweise, die inhaltliche Anerkennung der eingebrachten Nachweise wird im Zuge der Gebäudeprüfung vom klimaaktiv-Konsortium kontrolliert. Bei klimaaktiv haften – wie übrigens bei der ÖGNI auch – die Nachweisersteller, die für die Gebäudeprüfung mit der Nachweisbeistellung vom Projektträger beauftragten Unternehmen und natürlich auch die Projektträger selbst für die Richtigkeit der eingebrachten Unterlagen.
Wie erfolgt die Deklaration bei klimaaktiv?
Konkret erfolgt die Deklaration bei klimaaktiv folgendermaßen:
Relevante Daten und notwendige Nachweise (z.B. Energieausweis, Blower-Door-Test) der Einhaltung von Anforderungen für die klimaaktiv-Gebäudewertung, erstellt durch befugte Personen und Unternehmen, werden von kompetenten Personen gesammelt und zur Überprüfung auf der klimaaktiv-Deklarationsplattform eingereicht. (Das Eintippen der Daten und Hochladen der einzelnen Nachweise kann beim Projekteigentümer erfolgen. Für diese Tätigkeiten ist keine Fachexpertise oder das Tätigwerden von Fachleuten oder Auditor:innen erforderlich.) Im nächsten Schritt prüfen ausgewählte und geschulte Fachexpert:innen aus dem klimaaktiv-Konsortium – z. B. Ingenieur-Büros, Ziviltechniker-Büros und breit aufgestellte Energieagenturen der Bundesländer – die hochgeladenen Nachweise umfassend auf Plausibilität und Richtigkeit. klimaaktiv ist daher keine „Selbstdeklaration“ im Sinne einer Selbstauskunft.
Mehr dazu finden Sie auf der Deklarationsplattform baudock
Was bringt die klimaaktiv-Deklaration für die Herstellung von Taxonomie-Konformität bei Gebäuden?
klimaaktiv unterstützt dabei, inhaltlich-technische Taxonomiekonformität im Hochbau zu erreichen und stellt dafür den Taxonomie-Check auf der Deklarationsplattform kostenlos zur Verfügung.
Wichtig zu wissen: KEIN Gebäudezertifizierungssystem in Österreich kann für sich den Anspruch stellen, im Rahmen der Gebäudebewertung vollständige Taxonomie-Konformität zertifizieren zu können. Immer ist dazu die abschließende positive Bewertung eines Wirtschaftsprüfers bzw. einer Wirtschaftsprüferin erforderlich. Wir weisen darauf hin, dass der Kern einer Taxonomie-Konformitätserklärung auf (gesamt-)unternehmerischer Ebene stattfindet und dabei wirtschaftliche Kennzahlen (Umsatz, CAPEX, OPEX) ebenso von zentraler Bedeutung sind wie die Einhaltung grundsätzlicher Unternehmensprinzipien in Form der (sozialen) Mindestschutzmaßnahmen („minimum safeguards“). Wir empfehlen dringend, abseits der inhaltlich-technischen Anforderungen zur Taxonomie engstens mit dafür befugten Unternehmen (Wirtschaftsprüfungsgesellschaften) zusammenzuarbeiten.
Hier finden Sie weitere Informationen zur EU-Taxonomie und zum klimaaktiv Check
Sie haben weitere Fragen? Seitens der ÖGUT (Gesamtprogrammleitung klimaaktiv Gebäude) stehen Ihnen Inge Schrattenecker und Franziska Trebut für Antworten zur Verfügung:
Inge Schrattenecker (Telefon +43 1 315 63 93 – 12 / E-Mail inge.schrattenecker@oegut.at )
Franziska Trebut (Telefon +43 1 315 63 93 – 28 / E-Mail franziska.trebut@oegut.at )
Alle Infos finden Sie auch auf der Webseite von klimaaktiv Gebäude
Der erste Teil der Serie behandelt die zehn wichtigsten Fakten zum klimaaktiv Gebäudestandard